Brandschutzerziehung in der Neuzeit, ist bei der Feuerwehr Hanau, kein Fremdwort. Bereits in den 70er Jahren führten die einzelnen Stadtteilfeuerwehren und das Brandschutzamt, Brandschutzerziehung in den verschiedensten Formen durch. Kindergärten und Schulen besuchten die Feuerwehren in ihren Feuerwachen. Hier wurde den Kindern, mehr oder weniger spielerisch, die Feuerwehr vorgestellt und das Verhalten im Brandfall vermittelt. Ein einheitliches Konzept bestand jedoch nicht. Ebenfalls waren Unterrichtsmaterialien kaum oder gar nicht vorhanden.
So kam es das sich eine Gruppe von Feuerwehrleuten aus den Stadtteilen und dem Brandschutzamt am 21.10.1997 versammelte und versuchte eine klare Richtlinie zu erstellen und vor allem Unterrichtsmaterialien zu sichten und zu beschaffen. Der Arbeitskreis Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung war geboren.
Von nun an traf sich diese Gruppe regelmäßig und schnell wurde ein Konzept sichtbar. Mit dem Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ( HBKG ), welches am 17. Dezember 1998 in Kraft trat, wurde die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung gesetzlich festgeschrieben. Hier musste nun kein neuer Arbeitskreis gegründet werden, die Ergebnisse des vorhandenen Arbeitskreises hatten nun auch eine rechtliche Absicherung.