Leistungsbeschreibung
Die Notwendigkeit zum Einbau einer Brandmeldeanlage (BMA) kann von rechtlichen Grundlagen, von brandschutztechnischen Erfordernissen sowie von eigenen Interessen des Bauherren und/oder Betreibers bestimmt sein.
Brandmeldeanlagen müssen als Gefahrenmeldeanlagen (GMA) den Normen DIN VDE 0833 Teil I und Teil II, DIN 14675 und der Reihe DIN EN 54 entsprechen.
Grundsätzlich bedarf der Einbau einer BMA der Abstimmung mit dem Brandschutzamt der Stadt Hanau, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, unter Berücksichtigung der TAB des Brandschutzamtes der Stadt Hanau.
Merkblatt Brandmeldeanlagen - ab Mai2023