Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Feuerwehr zu projektierten Bauvorhaben und zu Umbauten ab einer bestimmten Größe gehört und gibt eine schriftliche Stellungnahme an die Baubehörde ab.
In der Hessischen Bauordnung (HBO) wird der Brandschutz schon sehr umfassend geregelt. Die oftmals detaillierten Forderungen von Bauteilen in der HBO haben den Hintergrund des Vorbeugenden Brandschutzes.
Außer der HBO gibt es noch eine ganze Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien die Aussagen zu Fragen des Brandschutzes machen.
Auch diese müssen bei der Bearbeitung eines Projektes berücksichtigt werden.
Ebenfalls werden brandschutztechnische Stellungnahmen für die Durchführung von Feuerwerken und pyrotechnischen Effekten bei Veranstaltungen abgegeben.