Brandsicherheitsdienste

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Erstellt von Joachim Stadler am 28.06.2023

Brandsicherheitsdienste

Nach § 17 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) können für Veranstaltungen bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wären ein Brandsicherheitsdienst (BSD) angeordnet werden. Der Brandsicherheitsdienst wird von der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde geleistet.

Ein Brandsicherheitsdienst ist mind. 6 Wochen vor der Veranstaltung bei der Feuerwehr zu beantragen und ist kostenpflichtig.

Merkblatt Brand- und Gefahrenschutzvorkehrungen bei Märkten, Straßenfesten und           
ähnlichen Veranstaltungen - Februar 2022