Veranstaltungsabnahmen

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Erstellt von Joachim Stadler am 06.05.2021

Veranstaltungsabnahmen

Für Märkte, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen ist rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (mind. 6 Wochen vorher) mit allen Beteiligten ein gemeinsames Sicherheitskonzept, unter Federführung der zuständigen Genehmigungsbehörde, abzustimmen und festzulegen.

Hierbei ist auch die Notwendigkeit über die Gestellung eines Brandsicherheitsdienstes nach § 17 HBKG zu prüfen. Die entsprechende Anordnung ist durch die federführende Genehmigungsbehörde, im Einvernehmen mit der Feuerwehr, zu erlassen. Die Einhaltung der erlassenen Maßnahmen ist vor Beginn der Veranstaltung durch die Genehmigungsbehörde zu prüfen. Der Genehmigungsbehörde ist mind. 6 Wochen vor der Veranstaltung ein maßstabsgerechter Lageplan vorzulegen, aus dem die Größe und die Aufstellung der Stände, Zelte und Buden und dergleichen, sowie deren Abstand zu bestehenden Gebäuden ersichtlich ist. In dem vorgelegten Lageplan werden durch die Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit dem Brandschutzamt der Stadt Hanau die notwendigen Gänge, Feuerwehrzufahrten, Gebäudeabstände, Zugänge und Fluchtwege festgelegt. Auf das Merkblatt "Brand- und Gefahrenschutzvorkehrungen bei Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen" wird hingewiesen.
 
Vor dem Veranstaltungsbeginn wird durch den Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz eine Veranstaltungsabnahme durchgeführt. Während den Veranstaltungen können Kontrollen durchgeführt werden.